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ALNO

0% Finanzierung

Ihre neue Küche wird Sie für viele Jahre begleiten. Wir wissen, dass eine neue Küche eine große Anschaffung ist. Damit Sie bei Ihrer Traumküche keine Abstriche machen müssen, bieten wir bei ALNO eine Finanzierung mit 0% Sollzins für die ersten 6 Monate*. Unsere Küchen-Experten beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

0% Finanzierung

Ihre neue Küche wird Sie für viele Jahre begleiten. Wir wissen, dass eine neue Küche eine große Anschaffung ist. Damit Sie bei Ihrer Traumküche keine Abstriche machen müssen, bieten wir bei ALNO eine Finanzierung mit 0% Sollzins für die ersten 6 Monate*. Unsere Küchen-Experten beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

 

 

 

 

*0% Finanzierung:

Ohne Anzahlung - ohne Gebühren. Ihre 0 % Finanzierung für Laufzeiten bis 6 Monate, ab 90 € für Neukäufe möglich. Effektiver Jahreszins und gebundener Sollzinssatz (jährl.) 0,00 % bis zu 6 Monate. Kaufpreis entspricht dem Nettodarlehensbetrag. Vermittlung erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber TARGOBANK AG in Düsseldorf. Bonität vorausgesetzt. Voraussetzungen: - Sie stehen in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis und arbeiten bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber - oder Sie beziehen Rente in Deutschland - oder Sie gehen in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nach - und Sie haben keinen negativen Schufa-Eintrag - und Sie haben ein regelmäßiges Haushaltsnettoeinkommen von mind. 350 € netto. Höchstfinanzierungssumme 50.000 €. Mindestalter 18 Jahre.

*10 Jahre Küchengarantie

1) Dauer der Garantie: Wir gewähren Ihnen für die unter der Marke ALNO vertriebenen Küchen eine 10-jährige Garantie wie nachfolgend beschrieben. Die Garantielaufzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an den Endkunden.

2) Umfang der Garantie: Die Garantie umfasst Mängel und Schäden, die auf einem Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler beruhen. In diesem Fall übernehmen wir die zur Wiederherstellung erforderlichen Materialkosten. Voraussetzung ist, dass Vorlieferanten noch originale Ersatzteile zur Verfügung stellen können. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf den Ersatz mangelhafter Teile. Montage, Transport- und Folgekosten sind ausgeschlossen. Ausgenommen von der Garantie sind außerdem
• Montage, Gebrauchs- und Wasserschäden sowie alterungsbedingte Farbveränderungen durch Licht- und Klimaeinflüsse. Eine Farbe wird grundsätzlich unter einem, dem Tageslicht ähnlichen, Normlicht abgestimmt und festgelegt. Unterschiedliche Oberflächen und Materialien reagieren je nach Lichtart (Tageslicht, Halogenbeleuchtung u.a.) jedoch farblich voneinander abweichend. Dieser Effekt ist aber auch bei hellen Kunststoffen und Lacken möglich, selbst wenn Materialbasis und Oberflächenstruktur identisch sind. Farb- und Strukturabweichungen, auch bei gleichlautender Farbbezeichnung, sind aufgrund der vorgenannten Einflüsse unumgänglich und stellen bereits keinen Mangel oder Schaden dar.
• Verschleißteile, leicht zerbrechliche Teile, wie Glas, Kunststoff, bzw. Teile aus Gummi oder Leuchtmittel und Schäden und Mängel, die ihre Ursache in einer fehlerhaften Bedienung haben. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die Ursache auf einem Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler beruht.
• Personenschäden und Folgeschäden.
• Mängel oder Schäden an Gegenständen, die von Dritten geliefert werden, beispielsweise Elektrogeräte, Leuchten, Spülen, Armaturen, Abfallsammler etc..Hier gelten die Gewährleistungs- und etwaige Garantiebestimmungen der jeweiligen Dritten.

3) Erlöschen der Garantie: Ansprüche aus der Garantie erlöschen, wenn
- eigenmächtig Veränderungen an den von uns gelieferten Teilen
vorgenommen wurden. • Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen wurden, die von uns nicht ermächtigt sind.
- einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

4) Garantie-Berechtigter: Rechte aus der Garantie stehen dem Endkunden zu. Eine Abtretung von Rechten aus der Garantie ist ausgeschlossen.

5) Garantiefall: Die Schadensbehebung erfolgt ausschließlich durch uns oder in besonderer Abstimmung durch uns. Tritt ein Mangel oder ein Schaden ein, der zu einer Einstandspflicht aus dieser Garantie führt, so ist uns dies unverzüglich anzuzeigen. Sie haben eine genaue Schadensbeschreibung vorzulegen. Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung dienen kann. Dieses bedeutet, dass Sie unsere Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Einzelteile/Austauschteile endet mit der Garantiefrist für die gesamte Einbauküche.

6) Räumlicher Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie bezieht sich auf die Bundesrepublik Deutschland.

7) Anzuwendendes Recht: Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Recht anzuwenden.